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WCM Schiedstellenentscheidung


11.08.1999
Ad hoc

WCM (DE0007801003) gibt bekannt, dass die vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen angerufene Schiedsstelle den Verträgen über den Verkauf der Eisenbahnwohnungsunternehmen an eine deutsche Bietergemeinschaft, der auch WCM angehört, in dieser Form nicht zugestimmt hat.

WCM und die Bietergemeinschaft warten zunächst die Begründung der Entscheidung ab.

Nach bisher vorliegenden Informationen waren für die Ablehnung formale Gründe entscheidend. WCM geht davon aus, dass der Minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am Verkauf festhält und mit der Bietergemeinschaft über eine Modifizierung der Verträge Verhandlungen aufnehmen wird.

Für den Fall, dass es nicht zum Verkauf der Eisenbahnwohnungsunternehmen kommt, ergeben sich für WCM keine negativen Auswirkungen, da WCM bereits in der Zwischenzeit andere Akquisitionen im Wohnimmobilienbereich erfolgreich abgeschlossen hat und weitere Akquisitionen erwartet. Die Entscheidung der Schiedsstelle hat auf das prognostizierte Rekordergebnis der WCM für 1999 keinen Einfluss.


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